Malwarebytes Software-Lizenzvertrag

LESEN SIE SICH DIE NACHSTEHENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE DIESEM SOFTWARE-LIZENZVERTRAG BEIGEFÜGTE MALWAREBYTES SOFTWARE, DIE „SOFTWARE-AS-A-SERVICE“-LIEFERDIENSTE („SAAS-DIENSTE“), ÜBER DIE IHNEN DER ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE BEREITGESTELLT WERDEN KANN, ODER DIE BEGLEITDOKUMENTATION (ZUSAMMEN DIE „SOFTWARE“) HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.

DIE BESTIMMUNGEN DIESES SOFTWARE-LIZENZVERTRAGS UND DES MALWAREBYTES AUFTRAGSDOKUMENTS, DAS SIE UNTERZEICHNET ODER DEM SIE ZUGESTIMMT HABEN, SOWIE (FALLS ANWENDBAR) ALLE MALWAREBYTES LIZENZSCHLÜSSELINFORMATIONEN, DIE IN JEDEM FALL IHRE SOFTWARELIZENZ REGELN (ZUSAMMEN DER „KAUFBELEG“) (DIESER SOFTWARE-LIZENZVERTRAG UND DER KAUFBELEG BILDEN ZUSAMMEN DIESE „VEREINBARUNG“), STELLEN EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND MALWAREBYTES INC.  („MALWAREBYTES“) DAR UND REGELN DIE NUTZUNG DER SOFTWARE, ES SEI DENN, SIE UND MALWAREBYTES HABEN EINE SEPARATE VEREINBARUNG AUSGEFERTIGT, DIE DIE NUTZUNG DER SOFTWARE REGELT.

„MALWAREBYTES“ HAT FOLGENDE DEFINITION: (a) WENN SIE DIE SOFTWARE IN DEN USA ODER KANADA ERWORBEN HABEN: MALWAREBYTES INC., EINE IN DELAWARE EINGETRAGENE GESELLSCHAFT; UND (B) WENN SIE DIE SOFTWARE IN EINEM ANDEREN LAND ERWORBEN HABEN: MALWAREBYTES LIMITED, EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ IN IRLAND.

DIESER SOFTWARE-LIZENZVERTRAG UMFASST EINE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL SOWIE DEN VERZICHT AUF SAMMELKLAGE. WENN SIE IN DEN USA WOHNHAFT UND KUNDE VON MALWAREBYTES FOR HOME SIND, HABEN DIE VORSTEHENDEN ABSCHNITTE AUSWIRKUNGEN AUF IHR RECHT, RECHTSSTREITIGKEITEN MIT MALWAREBYTES BEIZULEGEN; IHNEN WIRD EMPFOHLEN, DIESE SORGFÄLTIG DURCHZULESEN. SIE STIMMEN BEISPIELSWEISE ZU, RECHTSSTREITIGKEITEN ZWISCHEN IHNEN UND MALWAREBYTES MITTELS EINES RECHTSVERBINDLICHEN INDIVIDUELLEN SCHIEDSSPRUCHS ZU BEIZULEGEN, SOFERN SIE SICH NICHT DAGEGEN ENTSCHEIDEN (OPT OUT) UND MIT AUSNAHME BESTIMMTER ARTEN VON STREITIGKEITEN WIE IM ABSCHNITT „Schiedsgerichtsvereinbarung – nur US-Kunden“ BESCHRIEBEN; SIE VERZICHTEN FERNER AUF IHR RECHT AUF EIN GESCHWORENENVERFAHREN UND DIE BETEILIGUNG AN EINEM ALS SAMMELKLAGE BEZEICHNETEN VERFAHREN ALS KLÄGER BZW. SAMMELKLÄGER.

Malwarebytes lizenziert die Software nur vorbehaltlich Ihrer Annahme aller in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen an Sie. Mit dem Download, der Installation oder der Nutzung der Software oder indem Sie an der unten angezeigten Stelle auf „Annehmen“ klicken, geben Sie an, dass Sie diese Vereinbarung verstanden haben und alle darin genannten Bestimmungen akzeptieren. Wenn Sie die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung im Auftrag eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person annehmen, sichern Sie zu, dass Sie dazu befugt sind, dieses Unternehmen bzw. diese juristische Person an die vorliegenden Nutzungsbestimmungen zu binden; in diesem Fall beziehen sich „Sie“ und „Ihr(e)“ auf das Unternehmen bzw. die juristische Person. Wenn Sie nicht alle Bestimmungen aus dieser Vereinbarung annehmen, stellt Malwarebytes Ihnen keine Softwarelizenz aus, und Sie müssen die Software am Einkaufsort gegen eine Erstattung zurückgeben, wenn Sie für die Softwarelizenz bezahlt haben; wenn Malwarebytes Ihnen die Software kostenlos zur Verfügung gestellt hat, müssen Sie alle Kopien der Software vernichten. Wenn Sie für die Softwarelizenz bezahlt haben und Ihre Rückgabe am Einkaufsort nicht angenommen wird, können Sie auch direkt Kontakt mit Malwarebytes aufnehmen. Ihr Recht auf Rückgabe der Software gegen eine Erstattung erlischt 30 Tage nach dem Kaufdatum.

  1. Lizenz.

(a) Kostenlose und Testlizenz 
Wenn Sie von Malwarebytes oder einem autorisierten Malwarebytes Reseller eine Gratis-, Test- oder Bewertungsversion der Software erhalten haben, gewährt Malwarebytes Ihnen vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software ausschließlich in ausführbarer Form auszuführen. Die vorgenannte Lizenz gestattet die Ausführung der Software nur für die Anzahl an Kopien der Software und die Anzahl an Geräten, Computern oder virtuellen Maschinen („Geräte“), die Malwarebytes Ihnen in Hinblick auf Ihre Testlizenz ausdrücklich gestattet hat. Gibt Malwarebytes keine Anzahl an Kopien oder Geräten vor, so gestattet Ihnen die vorgenannte Lizenz die Ausführung einer einzelnen Kopie der Software auf einem einzelnen Gerät. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Ausführen“ und „Ausführung“ das Laden, Installieren und/oder Ausführen der Software lokal auf einem einzelnen Gerät, um Nutzen aus den von Malwarebytes konzipierten Funktionalitäten zu ziehen.

(b) Kostenpflichtige Lizenz. 
Wenn Sie von Malwarebytes oder einem autorisierten Malwarebytes Reseller eine Softwarelizenz erworben haben, gewährt Malwarebytes Ihnen vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die von Ihnen bezahlte Anzahl an Kopien der Software ausschließlich in ausführbarer Form auf der entsprechenden Anzahl an von Ihnen verwendeten oder in Ihrem Besitz befindlichen Geräten auszuführen.

  1. Einschränkungen.

(a) Malwarebytes for Home – Kostenlos und kostenpflichtig. 
Wenn Sie ein Benutzer von Malwarebytes for Home (oder einer anderen für den Privatgebrauch bestimmten Malwarebytes Software) sind, und unabhängig davon, ob Sie eine kostenlose oder kostenpflichtige Lizenz haben, findet dieser Abschnitt Anwendung. Ihre Lizenz gestattet Ihnen die Nutzung der Software allein für Ihre privaten, nicht kommerziellen Zwecke. Die Software darf nicht auf Geräten verwendet werden, die in einem Unternehmen oder für Geschäftszwecke genutzt werden. Nach der Ausführung auf einem Gerät dürfen Sie die Software auf ein anderes Gerät übertragen, vorausgesetzt, Sie deinstallieren und entfernen die Software vom ersten Gerät. Sie dürfen die Software nicht mit Skripten, Anwendungen, Hardware oder Tools Dritter kombinieren, die zu einer automatischen oder unbeaufsichtigten Ausführung führen würden. Sie dürfen die Software nicht an einen anderen Benutzer übertragen, wobei die Ausnahme gilt, dass die Software nach der Installation auf einem Gerät von einem beliebigen Benutzer direkt mithilfe des Geräts (d. h. nicht aus der Ferne) gesteuert werden darf, vorausgesetzt, Sie sind verantwortlich für die Steuerung der Software durch diesen Benutzer. Sie dürfen eine Kopie der Software zu Backup- und Archivierungszwecken erstellen oder die Software auf die Festplatte Ihres Geräts kopieren und das Original zu Backup- und Archivierungszwecken einbehalten. Unbeschadet des zweiten Satzes im vorliegenden Abschnitt dürfen Sie – wenn Ihr Unternehmen höchstens 10 Geräte insgesamt hat – Malwarebytes for Home-Software in Ihrem Unternehmen für geschäftliche Zwecke einsetzen, unter der Voraussetzung, dass Ihre Nutzung den Bestimmungen dieser Vereinbarung für Business-Benutzer unterliegt und nicht den Bestimmungen für Home-Benutzer („Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen“). Wenn Sie die Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen nutzen, sind Bezugnahmen auf Malwarebytes for Business derart auszulegen, dass sie Ihre Nutzung der Software regeln.

(b) Malwarebytes for Business. 
Wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Benutzer sind und eine Testlizenz besitzen, gestattet Ihnen die Lizenz die Nutzung der Software ausschließlich für Bewertungszwecke und nicht für den Einsatz in der Produktion. Sie dürfen auch die über den Business Link heruntergeladene Malwarebytes Software verwenden, um alle 30 Tage bis zu fünf Geräte zu reparieren. Wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Benutzer sind und eine kostenpflichtige Lizenz besitzen, gestattet Ihnen die Lizenz die Nutzung der Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke. Die im direkt nachfolgenden Satz genannte beschränkte Ausnahme ausgenommen, dürfen Sie die Software nach der Ausführung auf einem Gerät nicht auf ein anderes Gerät übertragen, selbst dann nicht, wenn Sie die Software vom ersten Gerät deinstallieren und entfernen. Während jedes Jahres Ihres Lizenzabonnements dürfen Sie ausgeführte Software von einem Gerät auf ein anderes Gerät übertragen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (a) die Anzahl an der Übertragung unterliegenden Geräten überschreitet nicht 10 % Ihrer lizenzierten Geräte für diese Software („Zulässige Übertragung“); (b) nur einmalige Übertragungen sind zulässig (die übertragene Software kann in demselben Jahr nicht an ein drittes Gerät übertragen werden); und (c) Sie haben die Software vom ersten Gerät deinstalliert und entfernt. Nicht genutzte Mengen Ihrer zulässigen Übertragung werden nicht in das nachfolgende Abonnementjahr übertragen. Wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Benutzer sind und unabhängig davon, ob Sie eine kostenlose oder kostenpflichtige Lizenz besitzen: (i) dürfen Sie eine angemessene Anzahl an Kopien der Software zu Backup- und Archivierungszwecken erstellen; (ii) darf die Software nur von denjenigen Ihrer Mitarbeiter und Berater („Autorisierte Benutzer“) verwendet werden, die den Bestimmungen dieser Vereinbarung zugestimmt haben und die die Software ausschließlich zur Erfüllung ihrer beruflichen Verpflichtungen für Sie verwenden dürfen; (iii) sind Sie verantwortlich für die Nutzung der Software durch Ihre autorisierten Benutzer (und deren Einhaltung dieser Vereinbarung); und (iv) darf die Software nach der Ausführung auf einem Gerät von jedem autorisierten Benutzer direkt oder (wenn die Person Supportdienste in Bezug auf dieses Gerät für Sie leistet) über eine Fernverbindung gesteuert werden; Voraussetzung hierfür ist, dass jedes dieser Geräte eine autorisierte Kopie der jeweiligen Software ausführt. Sie dürfen die Software nicht mit Skripten, Anwendungen, Hardware oder Tools Dritter kombinieren, die zu einer automatischen oder unbeaufsichtigten Ausführung führen würden; hiervon ausgenommen sind Kombinationen, die ausschließlich zur Unterstützung des Managements und zur Administration von Software auf Geräten innerhalb eines Netzwerks vorgenommen werden.

(c) Allgemeines. 
Sie müssen eine Softwarelizenz für jedes Gerät besitzen, über das Sie die Software steuern. Sie dürfen die Software auf einem Netzwerk ausführen, sofern Sie über eine Softwarelizenz verfügen für jede(s): (1) Gerät, auf dem die Software ausgeführt wird; und (2) Gerät oder Benutzerinstanz, das/die über das in (1) nicht inbegriffene Netzwerk auf die Software zugreifen kann. Sie dürfen die Software nicht aus irgendeinem Grund, z. B. für PC-Reparaturen, Helpdesk- oder Fehlerbehebungsdienste, im Auftrag von Dritten verwenden oder ihre Funktionalitäten entsprechend für Dritte verfügbar machen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges angegeben bzw. erlaubt wird, ist es Ihnen nicht gestattet: (i) die Software zu kopieren (außer während des Ladens oder der Installation) oder zu modifizieren; dies gilt unter anderem auch für die Hinzufügung neuer Funktionen und das Vornehmen anderweitiger Anpassungen, die die Funktionsweise der Software verändern; (ii) die Software an Dritte zu übertragen, unterzulizenzieren, leasen, verleihen, vermieten oder sie anderweitig zu vertreiben; oder (iii) die Funktionalitäten der Software auf irgendeinem Weg zur Verfügung zu stellen, einschließlich durch Hochladen der Software in ein Netzwerk oder einen File-Sharing-Dienst oder über Anwendungsdienstleister, Servicebüros, Hosting-, SaaS- oder andere Dienste. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Teile der Software – unter anderem der Quellcode, das spezifische Design und die Struktur der einzelnen Module oder Programme – Handelsgeheimnisse von Malwarebytes und dessen Lizenzgebern darstellen bzw. enthalten. Dementsprechend stimmen Sie zu, keine Disassemblierung, Dekompilierung oder Rückentwicklung (Reverse Engineering), ob ganz oder teilweise, an der Software oder Datenbank (Definition siehe unten) vorzunehmen und dies Dritten weder zu gestatten noch sie dazu zu autorisieren, außer in dem Umfang, in dem solche Aktivitäten unbeschadet dieses Verbots ausdrücklich gesetzlich zugelassen sind. Sie halten sich an alle zusätzlichen Einschränkungen, die in Ihrem Kaufbeleg oder in anderen Kaufdokumentationen enthalten sind.

(d) SaaS-Lieferung. 

Für über SaaS-Dienste bereitgestellte Software wendet Malwarebytes wirtschaftlich angemessene Anstrengungen auf, um Ihnen derartige SaaS-Dienste bereitzustellen, vorbehaltlich der Ausfallzeiten bei geplanten oder Notfall-Wartungen. Sie dürfen die SaaS-Dienste nur in Zusammenhang mit Ihrem Zugriff auf die Software und allein für Ihre internen Geschäftszwecke verwenden. 

  1. Eigentumsrechte.

Alle Kopien der Software werden lizenziert und nicht verkauft. Für die Zwecke dieser Vereinbarung beziehen sich „erwerben“, „verkaufen“ und vergleichbare Begriffe auf den Erwerb oder Verkauf einer Lizenz zwecks Nutzung der Software und nicht auf den Erwerb oder Verkauf von Eigentums- oder Besitzrechten oder anderen Rechten an der Software. Sie sind Eigentümer des Mediums, in dem die Software aufgezeichnet wird, erkennen jedoch an, dass Malwarebytes sich das Eigentum an der Software selbst sowie an zugehörigen Daten und Datenbanken, die von Malwarebytes oder der Software verwendet werden (die „Datenbank“), vorbehält, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum. Die Software und Datenbank sind durch das amerikanische Urheberrecht und internationale Abkommen geschützt. Sie verpflichten sich, Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere Eigentumsrechte oder Markierungen, die Sie bei der Auslieferung an Sie auf der Software finden, weder zu löschen noch in irgendeiner Form zu verändern. Malwarebytes behält sich alle Rechte an der Software und Datenbank vor, die Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich zugesprochen werden.

  1. Aktualisierungen.

Malwarebytes ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von Zeit zu Zeit Aktualisierungen der Software bereitzustellen. Ihnen wird empfohlen, die Software regelmäßig zu aktualisieren oder, sofern diese Funktion in Ihrer Version der Software verfügbar ist, automatische Aktualisierungen einzurichten. Wenn Sie ein zahlender Kunde mit einem aktuellen Abonnement sind, stellt Malwarebytes Ihnen kostenlos Standardaktualisierungen, Wartung und Support zur Verfügung, die für zahlende Abonnenten gemäß den Richtlinien von Malwarebytes gelegentlich kostenlos allgemein verfügbar sind. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung berechtigt Sie zum Erhalt von Support, Wartung, Aktualisierungen, Upgrades, Inhalten oder neuen Versionen der Software, es sei denn, Sie sind ein zahlender Kunde mit einem aktuellen Abonnement. Malwarebytes behält sich das Recht vor, für Aktualisierungen, zusätzliche Inhalte oder Funktionen jederzeit eine separate Zahlung oder den Abschluss eines separaten Abonnements vorauszusetzen. Malwarebytes behält sich das Recht vor, die Bereitstellung, Aktualisierung oder Wartung der Software oder Datenbank jederzeit nach eigenem Ermessen einzustellen. Wenn Sie einen separaten Wartungs-, Support- oder ähnlichen Vertrag mit Malwarebytes eingegangen sind, stellt Malwarebytes Wartung und Support für die Software nicht gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, sondern gemäß den Bestimmungen der unter https://de.malwarebytes.com/eula/services-agreement/ einsehbaren Vereinbarung bereit.

  1. Laufzeit.

(a) Laufzeit der kostenpflichtigen Abonnementlizenz. 
Wenn Sie eine Softwarelizenz erworben haben, beginnt die Erstlaufzeit dieser Vereinbarung an dem Datum, das im Kaufbeleg oder in der jeweiligen der Software beigefügten Kaufdokumentation genannt wird (oder, wenn kein Datum genannt wird, an dem Datum, an dem Sie erstmals eine Kopie der Software auf einem Gerät ausführen (unabhängig von der Anzahl an Kopien der Software, die Sie gemäß dieser Vereinbarung nutzen dürfen)); die Laufzeit wird in jedem Fall so lange fortgesetzt wie im Kaufbeleg oder in der jeweiligen Kaufdokumentation genannt (oder, wenn kein Datum genannt wird, ein Jahr lang). Am Ende der Erstlaufzeit (und aller darauffolgenden Verlängerungszeiträume, falls zutreffend) und vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren für jeden Verlängerungszeitraum wird diese Vereinbarung automatisch um zusätzliche Nachfolgezeiträume verlängert, deren Dauer dem im jeweiligen Verlängerungs-Kaufbeleg oder in der Kaufdokumentation genannten Zeitraum entspricht (oder, wenn kein Datum genannt wird, um zusätzliche Nachfolgezeiträume von einem Jahr), es sei denn, eine Partei teilt der jeweils anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Laufzeit ihre Absicht mit, die Laufzeit nicht zu verlängern. MIT ANDEREN WORTEN: Jedes Abonnement wird so lange automatisch verlängert, bis Sie es gemäß dieser Vereinbarung kündigen. Sie können Ihr Abonnement jederzeit gemäß dieser Vereinbarung kündigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem FAQ zur Lizenzverlängerung, den Sie auf unserer Website (www.malwarebytes.com) einsehen können.

(b) Malwarebytes for Home – Laufzeit kostenlose Lizenz. 
Wenn Sie eine Lizenz für eine Gratisversion der Software erhalten haben, wird Ihre Lizenz so lange fortgesetzt, bis Sie sie gemäß dieser Vereinbarung kündigen.

(c) Malwarebytes for Business – Laufzeit Testlizenz. 
Wenn Sie eine Testlizenz für die Software erworben haben, wird Ihre Lizenz so lange fortgesetzt wie von Malwarebytes in Hinblick auf diese Testlizenz gegebenenfalls vorgesehen (oder, wenn kein Zeitraum genannt wird, für 90 Tage). Außerdem darf Malwarebytes Ihre Testlizenz nach eigenem Ermessen kündigen.

(d) Kündigungsrechte. 
Vorbehaltlich der in Abschnitt 5(a) geforderten Mitteilung über Nichtverlängerung, sofern zutreffend, sind Sie berechtigt, die Lizenz jederzeit zu kündigen, indem Sie alle Kopien der Software in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle zerstören. Die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz wird mit oder ohne Benachrichtigung durch Malwarebytes automatisch gekündigt, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen. Wenn Sie ein Malwarebytes for Home-Benutzer sind und eine kostenpflichtige Lizenz besitzen, gilt Folgendes: Wenn Sie es versäumen, die anfallenden Lizenzgebühren zu entrichten wie im Kaufbeleg oder in der jeweiligen Kaufdokumentation beschrieben, endet Ihre bestehende Softwarelizenz automatisch und Ihre Lizenz wird automatisch in eine kostenlose Lizenz umgewandelt; dementsprechend sind Sie nicht länger zum Erhalt von automatischen Updates für Ihre Software berechtigt. Wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Benutzer sind und eine kostenpflichtige Lizenz besitzen, gilt Folgendes: Wenn Sie es versäumen, die anfallenden Lizenzgebühren zu entrichten wie im Kaufbeleg oder in der jeweiligen Kaufdokumentation beschrieben, endet Ihre bestehende Softwarelizenz automatisch. Wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Benutzer sind und eine Testlizenz besitzen, endet Ihre Softwarelizenz automatisch mit dem Ende des jeweiligen Testzeitraums. Wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Benutzer sind, erkennen Sie an, dass bei Ablauf oder Kündigung Ihrer Lizenz unter Umständen die Software und alle Lizenzschlüssel automatisch deaktiviert werden und Sie nicht mehr auf die Software zugreifen und diese verwenden können. Wenn Sie basierend auf Ihrer Nutzung der Software gegenüber uns oder einem unserer anderen Kunden Patente geltend machen, endet Ihre Softwarelizenz automatisch.

(e) Auswirkung der Kündigung. 
Nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung erlöschen Ihre Rechte auf Nutzung der Software und Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung etwaiger vorab bezahlter Gebühren. Die Abschnitte 3, 5(e), 7, 8, 9, 11(a), 12, 13 und 14 dieser Vereinbarung gelten auch nach der Kündigung bzw. dem Ablauf dieser Vereinbarung weiter.

  1. Zahlungsbedingungen.

Der von Ihnen zu zahlende Preis ist der im Kaufbeleg oder in der jeweiligen Kaufdokumentation genannte Preis (oder, wenn kein Preis genannt wird, der in unserer zu diesem Zeitpunkt aktuellen veröffentlichten Standardpreisliste genannte Preis). Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben, Zöllen und anderen staatlichen Gebühren (einschließlich USt.) (zusammen die „Steuern“). Wenn wir eine Rechnung an Sie ausstellen, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung oder der Kaufdokumentation nichts anderes angegeben ist. Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller Steuern sowie der zugehörigen Zinsen und/oder Bußgelder, die sich aus Zahlungen an uns ergeben; hiervon ausgenommen sind Steuern, die auf den Nettoeinnahmen von Malwarebytes basieren. Alle Beträge sind fällig und zahlbar (i) zu Beginn des Abonnements, wenn Sie Ihre Bestellung aufgeben, und (ii) zum Zeitpunkt jeder Verlängerung bis zur Kündigung, da jedes Abonnement so lange automatisch verlängert wird, bis Sie es gemäß dieser Vereinbarung kündigen. Sie müssen Ihr Abonnement vor der Verlängerung gemäß dieser Vereinbarung kündigen, um den Erhalt einer Rechnung über die Gebühren für den nächsten Abonnementzeitraum zu vermeiden. Die Gebühren, die Sie bereits für den aktuellen Abonnementzeitraum entrichtet haben, werden Ihnen nicht erstattet. Sie können Ihr Abonnement jederzeit gemäß dieser Vereinbarung kündigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem FAQ zur Lizenzverlängerung, den Sie auf unserer Website (www.malwarebytes.com) einsehen können.

  1. Datenschutzerklärung.

Durch das Eingehen dieser Vereinbarung stimmen Sie den Bedingungen der Malwarebytes Datenschutzrichtlinie unter https://de.malwarebytes.com/privacy/ zu (die „Datenschutzrichtlinie “, kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden). Nähere Informationen zu den von Malwarebytes erhobenen und verwendeten Daten sowie zu deren Nutzung erhalten Sie in der Datenschutzrichtlinie. Ohne Einschränkung der Datenschutzrichtlinie stimmen Sie zu, dass Malwarebytes bestimmte von Ihrem Gerät erhaltene Daten nachverfolgen darf, darunter Daten zu Schadsoftware, Exploits oder anderen von der Software identifizierten Bedrohungen (einschließlich potenzieller Quellen derartiger Bedrohungen wie z. B. Payload-Dateien, Dateiformate und vor kurzem besuchte URLs), Daten zu Ihrer Lizenz, Daten zur Version der von Ihnen verwendeten Software und den Betriebsbedingungen, unter denen diese ausgeführt wird sowie Daten zu Ihrem geografischen Standort. Diese Informationen werden erfasst und verwendet, um Schadsoftware, Exploits und andere Bedrohungen nachzuverfolgen sowie die Produkte und Dienste von Malwarebytes zu bewerten und zu verbessern. Unter Umständen teilen wir Daten in Zusammenhang mit Schadsoftware, Exploits und anderen Bedrohungen, die von der Software identifiziert wurden, mit Dritten. Für den Fall, dass ein Benutzer, der die Software auf gemäß dieser Vereinbarung zulässige Weise steuert (wenn Sie ein Malwarebytes for Business-Kunde sind, trifft dies auch auf Ihre autorisierten Benutzer zu), basierend auf der Nachverfolgung oder Erfassung von Daten gemäß diesem Abschnitt 7 eine Beschwerde einreicht oder einen Anspruch geltend macht, stimmen Sie zu, dass Sie allein für die Behandlung solcher Beschwerden oder Ansprüche zuständig sind.

  1. Eingeschränkte Garantie; Haftungsausschluss.

Malwarebytes gewährleistet, dass alle von Malwarebytes hergestellten physischen Medien, auf denen die Software vertrieben wird, für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Lieferdatum der Software an Sie fehlerfrei sind. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Garantie besteht Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf und die alleinige Haftung von Malwarebytes darin, dass Malwarebytes nach seiner Wahl entweder innerhalb des Garantiezeitraums zurückgegebene fehlerhafte Medien austauscht oder Ihnen den für die Software gezahlten Betrag erstattet. IM GRÖẞTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG (a) IST DIE IN DIESEM ABSCHNITT 8 BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GARANTIE EXKLUSIV UND GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN; UND (b) LEHNT MALWAREBYTES MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT 8 BESCHRIEBENEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIEẞLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG UND ALLEN ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. HINWEISE UND INFORMATIONEN, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DIE SIE VON MALWAREBYTES ODER AUS EINER ANDEREN QUELLE ERHALTEN, BEGRÜNDEN KEINERLEI ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG GENANNT SIND. Malwarebytes übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software Ihren Anforderungen genügt, dass die Software in den Kombinationen, dem Betriebssystem oder den Umgebungen, die Sie ggf. für die Ausführung auswählen, funktioniert, dass der Betrieb der Software fehler- oder unterbrechungsfrei möglich ist oder dass alle Softwarefehler behoben werden. Malwarebytes schließt insbesondere jedwede Garantie oder Zusicherung in Hinblick auf die Fähigkeit der Software, bestimmte Bedrohungen durch Malware zu beseitigen, sowie die Vollständigkeit der Datenbank oder der Schutzmodule aus. Sie sind allein verantwortlich für die Daten, Software und sonstigen Inhalte auf Ihren Geräten und für die Erstellung von Sicherungen Ihrer Daten, Software und sonstigen Inhalte.

  1. Haftungsbeschränkung.

MALWAREBYTES GESAMTHAFTUNG IHNEN GEGENÜBER AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND IM RAHMEN ALLER HAFTUNGSTHEORIEN IST AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE SIE WÄHREND DER 12 MONATE VOR DEM KLAGEBEGRÜNDENDEN EREIGNIS FÜR DIE SOFTWARE AN MALWAREBYTES GEZAHLT HABEN. IN KEINEM FALL HAFTET MALWAREBYTES IHNEN GEGENÜBER FÜR BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, EXEMPLARISCHE, STRAF- UND FOLGESCHÄDEN (DARUNTER DER VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, PROFIT ODER DER FÄHIGKEIT ZUR AUSÜBUNG) ODER FÜR BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE, DIE SICH AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UNGEACHTET DESSEN, OB SICH DIESE HAFTUNG AUS EINEM ANSPRUCH AUFGRUND VON VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIEẞLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER SONSTIGEM ERGIBT, UND UNGEACHTET DESSEN, OB MALWAREBYTES ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT. WENN FESTGESTELLT WIRD, DASS EINES DER BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTEL IN DIESER VEREINBARUNG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, BERÜHRT DIES DIE GÜLTIGKEIT DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN NICHT. Einige Rechtsordnungen verbieten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse für beiläufig entstandene und Folgeschäden; daher treffen die oben genannten Einschränkungen möglicherweise nicht auf Sie zu.

  1. Endbenutzer bei US-Behörden und -Regierungsstellen.

Die Software ist ein „kommerzieller Gegenstand“, wie in FAR 2.101 definiert, der sich jeweils aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Softwaredokumentation“ zusammensetzt, wie diese Begriffe in FAR 12.212 und DFARS 227.7202 verwendet werden. Wird die Software von oder im Auftrag der US-Regierung erworben, so hat die US-Regierung, wie in FAR 12.212 und DFARS 227.7202-1 bis 227.7202-4, wie jeweils zutreffend, nur die in dieser Vereinbarung genannten Rechte an der Software.

  1. Export- und EU-Datenschutzgesetze.
  2. (a) Exportgesetze.
    Sie erklären, dass Sie alle US-amerikanischen und sonstigen anwendbaren Exportgesetze und -verordnungen vollständig einhalten, um sicherzustellen, dass weder die Software noch andere mit ihr in Zusammenhang stehende technische Daten oder direkte Produkte derselben direkt oder indirekt in einer Weise exportiert oder reexportiert werden, die eine Verletzung derartiger Gesetze und Verordnungen darstellt, und dass sie nicht für Zwecke verwendet werden, die durch derartige Gesetze und Verordnungen untersagt sind.

    (b) EU-Datenschutzgesetze.
    In dem Maße, in dem Malwarebytes personenbezogene Daten eines EU-Datensubjekts („personenbezogene Daten“) im Namen von Ihnen als Auftragsverarbeiter (gemäß der Definition der EU-Datenschutzgesetze) verarbeitet, wird Malwarebytes dies unter Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung und im gesetzlich zulässigen Rahmen tun. Durch Zustimmung zu dieser Vereinbarung haben Sie Malwarebytes angewiesen, Ihre personenbezogenen Daten in einer solchen Weise zu verarbeiten. In dem Umfang, in dem dies durch anwendbare EU-Datenschutzgesetze bestimmt ist, wird Malwarebytes: (1) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit verarbeiteter personenbezogener Daten sicherzustellen; (2) sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, der Geheimhaltungspflicht unterliegen; (3) sicherstellen, dass keine dritte Partei von Ihnen erhaltene personenbezogene Daten verarbeitet, außer in Einklang mit den EU-Datenschutzgesetzen bzw. mit Ihrer Zustimmung; (4) Sie in angemessener Weise bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten als Verantwortliche unterstützen, einschließlich Unterstützung bei: Pflichten in Zusammenhang mit Anträgen betroffener Personen auf Zugang sowie anderen Rechten betroffener Personen im Rahmen von EU-Datenschutzgesetzen; und Pflichten der Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitungssicherheit und der Überprüfungsanforderungen; (5) Sie benachrichtigen, wenn es zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall gekommen ist, der den Datenschutz, die Sicherheit oder die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten gefährdet, sofern wir über Ihre Kontaktdaten verfügen, einen derartigen sicherheitsrelevanten Vorfall untersuchen und gemäß anwendbarer Gesetze angemessene Schritte unternehmen, um die Auswirkungen zu mindern und etwaige Schäden zu minimieren, die aus dem sicherheitsrelevanten Vorfall herrühren; (6) nach dem Ende der Vereinbarung personenbezogene Daten nur weiterhin speichern, wenn es hierfür eine gesetzliche oder rechtliche Grundlage gibt bzw. nur für den Zeitraum, der in den Datenschutzbestimmungen angegeben ist, vorbehaltlich der EU-Datenschutzgesetze; und (7) vorbehaltlich geltender Gesetze personenbezogene Daten auf Ihren Wunsch löschen, es sei denn, es gibt eine gesetzliche oder rechtliche Grundlage, diese Daten weiterhin zu speichern.

    Personenbezogene Daten können an Einrichtungen gesendet werden, die außerhalb des Landes gehostet werden, in dem Sie die Software erworben haben oder nutzen. Malwarebytes achtet das Datenschutzrecht des Europäischen Wirtschaftsraums bezüglich der Erfassung, Nutzung, Übertragung, Speicherung und sonstigen Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gemäß dem EU-US-Datenschutzschild und den EU-Standardvertragsklauseln für den Datentransfer, sofern anwendbar.

  1. Schiedsgerichtsvereinbarung – nur US-Kunden von Malwarebytes for Home.

(a) Schiedsgerichtsvereinbarung: 
Wenn Sie ein Malwarebytes for Home-Kunde sind und die Software in den USA erworben haben, stimmen Sie und Malwarebytes darin überein, jegliche Streitigkeiten, Ansprüche und Kontroversen, die sich aus oder in Zusammenhang mit oder aufgrund von Verstoß, Kündigung, Durchsetzung, Interpretation oder Gültigkeit dieser Vereinbarung bzw. aus der Nutzung der Software ergeben (zusammen die „Rechtsstreitigkeiten“), durch einen bindenden Schiedsspruch beizulegen, mit der Ausnahme, dass die Parteien sich das Recht vorbehalten: (i) Einzelklage bei einem für Bagatellsachen zuständigen Gericht (Small Claims Court) einzureichen und (ii) bei einem zuständigen Gericht eine Unterlassung oder sonstigen Rechtsschutz zu erwirken, um tatsächliche oder angedrohte Verstöße, Unterschlagungen oder Verletzungen von Urheberrechten, Marken, Handelsgeheimnissen oder sonstigen Rechten an geistigem Eigentum einer Partei zu verhindern (die in der vorstehenden Klausel (ii) beschriebene Handlung ist eine „Plagiatsschutzklage“). Ohne Einschränkung des vorangegangenen Satzes haben Sie auch das Recht, andere Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu klären, sofern Sie Malwarebytes per E-Mail an legal@malwarebytes.com schriftlich mitteilen, dass Sie dies wünschen, und zwar innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem Sie die Software gekauft bzw. erhalten haben („Mitteilung über den Verzicht auf ein Schiedsverfahren“). Wenn Sie Malwarebytes die Mitteilung über den Verzicht auf ein Schiedsverfahren nicht innerhalb der 30-tägigen Frist zukommen lassen, wird davon ausgegangen, dass Sie, von den in den vorstehenden Klauseln (i) und (ii) ausdrücklich aufgeführten Fällen abgesehen, wissentlich und vorsätzlich auf Ihr Recht verzichten, Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu klären. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Plagiatsschutzklagen sind die Staats- und Bundesgerichte des Northern District of California. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie und Malwarebytes jeweils auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren oder die Beteiligung an einem als Sammelklage bezeichneten Verfahren als Kläger bzw. Sammelkläger verzichten, es sei denn, Sie lassen Malwarebytes zeitnah eine Mitteilung über den Verzicht auf ein Schiedsverfahren zukommen. Ferner ist es dem Schiedsrichter weder gestattet, die Ansprüche mehrerer Personen zusammenzufassen noch in sonstiger Weise eine Sammelklage zu führen, es sei denn, Sie und Malwarebytes stimmen dem schriftlich zu. Wird dieser Absatz für nicht durchsetzbar erklärt, gilt dieser gesamte Abschnitt als ungültig. Soweit im vorangegangenen Satz nichts Gegenteiliges vorgesehen ist, behält dieser Abschnitt seine Gültigkeit über die Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung hinaus.

(b) Schiedsregeln: 
Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß den Commercial Arbitration Rules und den zu diesem Zeitpunkt geltenden ergänzenden Regelungen für verbraucherbezogene Streitigkeiten („AAA-Regelungen“) durchgeführt, mit Ausnahme der Änderungen im vorliegenden Abschnitt. (Die AAA-Regelungen erhalten Sie unter www.adr.org/Rules oder bei der AAA unter der Rufnummer 1-800-778-7879.) Die Auslegung und Interpretation dieses Abschnitts wird durch den Federal Arbitration Act geregelt.

(c) Schiedsverfahren: 
Die Partei, die ein Schiedsverfahren einleiten möchte, hat bei der jeweils anderen Partei einen schriftlichen Antrag auf Schiedsverfahren einzureichen wie in den AAA-Regelungen beschrieben (Die AAA stellt einen allgemeinen Antrag auf Schiedsverfahren sowie einen gesonderten Antrag auf Schiedsverfahren für Einwohner des US-Bundesstaats Kalifornien zur Verfügung erhalten Sie unter www.adr.org/Forms). Der Schiedsrichter ist entweder ein Richter im Ruhestand oder ein zugelassener Rechtsanwalt und wird von den Parteien aus dem Schiedsrichterverzeichnis der AAA ausgewählt. Einigen die Parteien sich nicht innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Antrags auf Schiedsverfahren auf einen Schiedsrichter, wird dieser von der AAA gemäß den AAA-Regelungen ernannt.

(d) Standort und Ablauf des Schiedsverfahrens: 
Das Schiedsverfahren wird in dem County durchgeführt, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, es sei denn, Sie und Malwarebytes vereinbaren etwas anderes. Bei einem Wert Ihrer Forderung von unter 10.000 USD wird das Schiedsverfahren allein auf Grundlage der Unterlagen durchgeführt, die Sie und Malwarebytes dem Schiedsrichter vorlegen, außer wenn Sie eine Anhörung beantragen oder der Schiedsrichter eine Anhörung als notwendig erachtet. Bei einem Wert Ihrer Forderung von über 10.000 USD wird Ihr Recht auf eine Anhörung durch die AAA-Regelungen festgelegt. Vorbehaltlich der AAA-Regelungen steht es im Ermessen des Schiedsrichters, einen angemessenen Informationsaustausch zwischen den Parteien zu leiten, der mit dem beschleunigten Wesen des Schiedsverfahrens in Einklang steht.

(e) Entscheidung des Schiedsrichters: 
Der Schiedsrichter erlässt innerhalb des in den AAA-Regelungen vorgegebenen Zeitrahmens einen Schiedsspruch. Die Entscheidung des Schiedsrichters wird die wesentlichen Feststellungen und Schlussfolgerungen enthalten, auf denen der Schiedsspruch beruht. Der Schiedsspruch kann in jedem dafür zuständigen Gericht eingetragen werden. Der durch den Schiedsrichter zugesprochene Schadenersatz muss in Hinblick auf Art und Höhe der Schadenersatzbeträge, für die eine Partei haftbar gemacht werden kann, mit den Bestimmungen von Abschnitt 9 („Haftungsbeschränkung“) in Einklang stehen. Der Schiedsrichter darf Unterlassungsansprüche oder Feststellungsklagen (declaratory or injunctive relief) nur zugunsten des Antragstellers und nur in dem Umfang zusprechen, in dem dies erforderlich ist, um durch die Einzelklage des Antragstellers gerechtfertigte Rechtsmittel bereitzustellen. Wenn Sie die obsiegende Partei des Schiedsverfahrens sind, erhalten Sie einen Anspruch auf Übernahme der Anwaltsgebühren im nach geltendem Recht vorgesehenen Umfang. Wenn Malwarebytes die obsiegende Partei des Schiedsverfahrens ist, wird Malwarebytes sich nicht um eine Erstattung der Anwaltsgebühren bemühen und verzichtet hiermit auf alle Rechte, die Malwarebytes nach geltendem Recht in diesem Zusammenhang möglicherweise zustehen.

(f) Gebühren: 
Sie sind nur insoweit verpflichtet, Gebühren für AAA-Einreichung, Verwaltung und Schiedsrichter zu entrichten, als dies in den AAA-Regelungen aufgeführt ist. Bei einem Wert Ihres Schadenersatzanspruchs von unter 75.000 USD zahlt jedoch Malwarebytes sämtliche Gebühren, es sei denn, der Schiedsrichter stellt fest, dass entweder Ihre Klagebegründung oder der in Ihrem Antrag auf Schiedsverfahren ersuchte Rechtsschutz leichtfertig oder zu einem unzulässigen Zweck vorgebracht wurde (gemessen an den Standards der Federal Rule of Civil Procedure 11(b)).

  1. Feedback; Marketing.

Wenn Sie Ideen, Vorschläge oder Empfehlungen in Bezug auf die Software oder Datenbank („Feedback“) abgeben, steht es Malwarebytes frei, dieses Feedback nach eigenem Ermessen ohne jegliche Verpflichtungen oder Einschränkungen zu verwenden, offenzulegen, reproduzieren, lizenzieren, anderweitig zu vertreiben und zu verwerten. Mit Ihrer Bereitstellung von Feedback gewähren Sie Malwarebytes eine weltweite, dauerhafte, unwiderrufliche, unterlizenzierbare, vollständig bezahlte und gebührenfreie Lizenz, das Feedback in beliebiger Weise zu verwenden und zu verwerten. Wenn Sie Malwarebytes Software in einem Unternehmen oder für Geschäftszwecke verwenden, erteilen Sie Malwarebytes das Recht, Ihren Handelsnamen (und das zugehörige Markenzeichen oder Logo) auf der Website und Marketing-Materialien von Malwarebytes anzuzeigen, um Sie als Kunden zu identifizieren.

  1. Allgemeines.

Diese Vereinbarung beruht auf und unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ohne Rücksicht auf die oder Anwendung der Kollisionsgrundsätze oder -normen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Für Personen mit Wohnsitz in den USA gilt Abschnitt 12 („Schiedsgerichtsvereinbarung – nur US-Kunden“). Wenn sich Ihr Wohnsitz außerhalb der USA befindet, stimmen Sie zu, Forderungen und Ansprüche in Bezug auf diese Vereinbarung ausschließlich bei den Staats- und Bundesgerichten des Northern District of California vorzubringen und verzichten auf Ihr Recht, den Gerichtsstand anzufechten. Sie dürfen diese Vereinbarung oder hierunter gewährte Rechte nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Malwarebytes abtreten oder übertragen, ob kraft Gesetzes oder aus sonstigen Gründen; jeglicher Versuch Ihrerseits, eine Abtretung oder Übertragung ohne diese Zustimmung vorzunehmen, wird als ungültig erachtet. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde, üben die Parteien ihre Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung unbeschadet ihrer anderen Rechtsmittel aus, die ihnen gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig zustehen. Alle gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen bzw. zulässigen Mitteilungen oder Genehmigungen bedürfen der Schriftform, werden per E-Mail zugestellt (wir kommunizieren mit Ihnen über die E-Mail-Adresse, die Sie beim Kauf Ihrer Lizenz bei uns hinterlegt haben) und gelten jeweils bei Erhalt als angenommen. Versäumt eine Partei es, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, begründet dies keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung. Alle Verzichtserklärungen, Änderungen oder Ergänzungen werden erst dann wirksam, wenn Sie in Schriftform vorliegen und von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurden. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien begründet. Keine der Parteien ist befugt, die jeweils andere Partei zu binden oder im Auftrag der anderen Partei Verpflichtungen aufzuerlegen, ohne dass die andere Partei dem im Vorfeld schriftlich zugestimmt hat. Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt, wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang durchgesetzt und die restlichen Bestimmungen sind weiterhin vollständig gültig und in Kraft. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Absprachen und Kommunikationen, ob mündlich oder schriftlich, es sei denn, Sie und Malwarebytes haben eine separate Vereinbarung abgeschlossen. Alle in Ihrer Bestellung oder dem Auftragsdokument enthaltenen Bestimmungen, die nicht mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung übereinstimmen oder über sie hinausgehen, werden hiermit von Malwarebytes abgelehnt und als ungültig erachtet.

  1. Kontakt.

Bei Fragen zu dieser Vereinbarung wenden Sie sich unter support@malwarebytes.com an Malwarebytes. Wenn Sie einen rechtlichen Hinweis an uns verschicken, achten Sie bitte darauf, in die Betreffzeile zuerst „Attention: Legal Department“ einzutragen.

 

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